1. Zur Rechtslage
Die für die Gesamtkirche geltenden Bestimmungen lassen keine Ausnahme vom Verbot der Predigt von Laien in der Eucharistiefeier zu. Nach can. 767 § 1 CIC ist die Homilie in der Eucharistiefeier als Teil der Liturgie dem Priester oder Diakon vorbehalten. Die „Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit von Laien am Dienst der Priester“ vom 15. August 1997 hält zum wiederholten Mal fest, dass der Diözesanbischof von dieser Norm nicht dispensieren kann. Würde der Bischof die Predigt von Laien in der Eucharistiefeier für bestimmte Fälle gestatten, so würde er sich über geltendes Kirchenrecht hinwegsetzen.
Die „Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit von Laien am Dienst der Priester“ vom 15. August 1997 gestattet allerdings ausdrücklich, dass Laien im Eröffnungsteil der Messfeier aus besonderem Anlass eine kurze Einführung in die Liturgie geben. Auch können sie als zusätzliche Veranschaulichung der vom geweihten Amtsträger gehaltenen Homilie ein persönliches Zeugnis geben. Das persönliche Zeugnis kann aber nicht an die Stelle der Homilie treten. In der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ vom 25. März 2004 wird der Ort für dieses persönliche Zeugnis auf den Entlassteil der Messfeier beschränkt.
Ebenso gestattet die Instruktion von 1997 in besonderen Fällen einen Dialog in der Homilie unter Wahrung der Predigtpflicht des geweihten Amtsträgers.
2. Perspektiven für den Einzelfall
a) Ein Priester kann zwar noch zelebrieren, aber wegen seines Alters oder seiner Gesundheit keine Predigt vorbereiten.
Der Priester oder ein Lektor trägt eine Lesepredigt eines anderen Priesters oder Diakons vor. Wenn ihm auch dies nicht möglich ist, muss die Predigt entfallen. Eine kurze Einführung in die Liturgie im Eröffnungsteil der Messfeier durch einen Laien empfiehlt sich. Möglich wäre auch ein Glaubenszeugnis oder auch eine Meditation durch einen Laien. Diese dürfen aber nicht den Charakter einer Homilie haben. Sie sollen deshalb nicht nach dem Evangelium, sondern an anderer passender Stelle in der Liturgie vorgetragen werden, zum Beispiel im Einführungsteil der Messfeier oder zur Gabenbereitung (im Zusammenhang mit einer Gabenprozession) oder nach dem Kommunionempfang.
b) Ein ausländischer Priester kann zwar zelebrieren, aber in Deutsch keine Predigt vorbereiten.
Es gilt das gleiche wie unter a).
Insgesamt sollen die ausländischen Priester besser auf die Situation in Deutschland vorbereitet werden. Dazu gehört auch das hinreichende Erlernen der deutschen Sprache.
c) Ein Priester war kurzfristig krank und konnte keine Predigt vorbereiten.
Der Priester oder ein Lektor trägt eine Lesepredigt eines anderen Priesters oder Diakons vor.
d) Ein Priester muss am gleichen Wochenende mit Blick auf verschiedene Anlässe in seinen Gemeinden (am gleichen Wochenende) mehrere verschiedene Predigten vorbereiten.
Der Priester oder Diakon hält eine kurze Homilie zu den Texten des Tages. Sie wird durch eine Einführung in die Liturgie oder ein Glaubenszeugnis oder eine Meditation passend zum jeweiligen Anlass an den bereits angezeigten Orten der Messe ergänzt. Auch eine Dialogpredigt unter Leitung des Priesters oder Diakons ist möglich.
e) Die Eucharistie wird mit einer besonderen Zielgruppe gefeiert.
Es gilt das gleiche wie unter d). An Sonntagen muss die Eucharistiefeier ohnehin so gestaltet sein, dass sie für die ganze Gemeinde offen ist.
Das unter d) gesagte gilt auch für Kindermessen: Katechesen sind in Kindermessen am Werktag eine mögliche Form der Homilie. An Sonntagen können Katechesen die Homilie des Priesters oder Diakons ergänzen.
f) Zu einem Motiv-Sonntag (Weltmission etc.) ist ein Gast da, der Laie ist.
Solche Gäste sollen an den dafür vorgesehenen Orten ein Zeugnis aus ihrer Lebenswelt geben. Ein Priester oder Diakon muss trotzdem nach dem Evangelium wenigstens kurz predigen und dabei auch auf die Texte des Sonntags eingehen.
g) Im Rahmen einer Pfarreiengemeinschaft ist ein hauptberuflich in der Seelsorge tätiger Laie in besonderer Weise für eine Einzelpfarrei zuständig und möchte deshalb dort auch predigen.
In der Eucharistiefeier ist die Predigt nicht möglich. Nur eine Beteiligung in den unter a) genannten Formen ist möglich. Hauptberuflich in der Seelsorge tätige Laien können aber in anderen gottesdienstlichen Feiern predigen und sollen dies ganz bewusst tun. Solche anderen Gottesdienste sollen häufiger stattfinden als bisher, dürfen allerdings am Sonntag nicht in Konkurrenz zur Eucharistiefeier treten.
(0706/0261)