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Die Sorge um die Menschen im Mittelpunkt

Bericht von Diözesanratsvorsitzendem Karl-Peter Büttner zur Lage bei der Herbstvollversammlung des Diözesanrats der Katholiken am Freitag, 23. Oktober 2009, in Würzburg

Seit über einem Jahr steckt die Wirtschaft weltweit in der tiefsten Krise seit dem 2. Weltkrieg. Diese Krise verunsichert die Menschen, erzeugt Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes und vor der Zukunft allgemein. Im „Bericht zur Lage“ der letzten beiden Vollversammlungen habe ich zu dieser Thematik ausführlich Stellung bezogen und unsere Positionen und Forderungen formuliert. Ich stellte heraus: Im Mittelpunkt aller Bemühungen muss die Sorge um die Menschen stehen, und als verantwortungsbewusste Christen haben wir gerade in Krisensituationen die Orientierung am christlichen Menschenbild vehement einzufordern. Für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Ordnung hat sich bei uns die soziale Marktwirtschaft bewährt, die am besten gelingen kann, wenn sie sich an den Maximen der katholischen Soziallehre mit ihren Prinzipien Personalität, Solidarität und Subsidiarität ausrichtet.

Ich halte es für eine gute Fügung, dass gerade in dieser weltweiten Krisensituation der Heilige Vater seine erste Sozialenzyklika „Caritas in veritate“ (Die Liebe in der Wahrheit) verfasst und am 29. Juni veröffentlicht hat, in der er für eine „ganzheitliche Entwicklung aller Völker“ plädiert und dazu auffordert, die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise wie auch die Globalisierung als Chance zu nutzen und eine Welt in Gerechtigkeit und Solidarität zu bauen. Er gibt uns damit für unser apostolisches Wirken in der heutigen Welt in einer Breite und Tiefe die Richtung vor, dass ich es für angebracht halte, in diesem Bericht zumindest einige – mir beim Durcharbeiten sehr wichtig gewordene – Passagen vorzutragen.

Schon im Einleitungskapitel fordert Papst Benedikt XVI. in Ziffer 7: „Das Gemeinwohl wünschen und sich dafür verwenden ist ein Erfordernis von Gerechtigkeit und Liebe. Sich für das Gemeinwohl einzusetzen bedeutet, die Gesamtheit der Institutionen, die das soziale Leben rechtlich, zivil, politisch und kulturell strukturieren, einerseits zu schützen und andererseits sich ihrer zu bedienen, so dass auf diese Weise die Polis, die Stadt Gestalt gewinnt. Man liebt den Nächsten umso wirkungsvoller, je mehr man sich für ein gemeinsames Gut einsetzt, das auch seinen realen Bedürfnissen entspricht. Jeder Christ ist zu dieser Nächstenliebe aufgerufen, in der Weise seiner Berufung und entsprechend seinen Einflussmöglichkeiten in der Polis. Im zweiten Kapitel „Die Entwicklung des Menschen in unserer Zeit“ werden in Ziffer 21 Gewinn und Gemeinwohl in Beziehung gesetzt: „Der Gewinn ist nützlich, wenn er in seiner Eigenschaft als Mittel einem Zweck zugeordnet ist, welcher der Art und Weise seiner Erlangung ebenso wie der seiner Verwendung einen Sinn verleiht. Die ausschließliche Ausrichtung auf Gewinn läuft, wenn dieser auf ungute Weise erzielt wird und sein Endzweck nicht das Gemeinwohl ist, Gefahr, Vermögen zu zerstören und Armut zu schaffen.“ und in Ziffer 25 wird die Arbeit als Teil der Würde des Menschen herausgestellt: „Der langzeitige Ausschluss von der Arbeit oder die längere Abhängigkeit von öffentlicher oder privater Hilfe untergraben die Freiheit und die Kreativität der Person sowie ihre familiären und gesellschaftlichen Beziehungen, was schwere Leiden auf psychologischer und spiritueller Ebene mit sich bringt. Allen, besonders den Regierenden, die damit beschäftigt sind, den Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen der Welt ein erneuertes Profil zu geben, möchte ich in Erinnerung rufen, dass das erste zu schützende und zu nutzende Kapital der Mensch ist, die Person in ihrer Ganzheit – „ist doch der Mensch Urheber, Mittelpunkt und Ziel aller Wirtschaft“ (GS, 63).

Und die Würde der menschlichen Arbeit beschreibt Papst Benedikt im fünften Kapitel „Die Zusammenarbeit der Menschheitsfamilie in Ziffer 63 ganz konkret: „Was bedeutet das Wort „Würde“ auf die Arbeit angewandt? Es bedeutet eine Arbeit, die in jeder Gesellschaft Ausdruck der wesenseigenen Würde jedes Mannes und jeder Frau ist: eine frei gewählte Arbeit, die die Arbeitnehmer, Männer und Frauen, wirksam an der Entwicklung ihrer Gemeinschaft teilhaben lässt; eine Arbeit, die auf diese Weise den Arbeitern erlaubt, ohne jede Diskriminierung geachtet zu werden; eine Arbeit, die es gestattet, die Bedürfnisse der Familie zu befriedigen und die Kinder zur Schule zu schicken, ohne daß diese selber gezwungen sind zu arbeiten; eine Arbeit, die den Arbeitnehmern erlaubt, sich frei zu organisieren und ihre Stimme zu Gehör zu bringen; eine Arbeit, die genügend Raum lässt, um die eigenen persönlichen, familiären und spirituellen Wurzeln wiederzufinden; eine Arbeit, die den in die Rente eingetretenen Arbeitnehmern würdige Verhältnisse sichert.“ Wie wichtig soziales Denken und moralische Grundsätze gerade bei der voranschreitenden Globalisierung der Wirtschaft sind, möchte ich mit zwei Zitaten aus dem Kapitel 3 „Brüderlichkeit, wirtschaftliche Entwicklung und Zivilgesellschaft“ aufzeigen.

In Ziffer 37 heißt es: „Die Soziallehre der Kirche hat immer bekräftigt, dass die Gerechtigkeit alle Phasen der Wirtschaftstätigkeit betrifft, da diese stets mit dem Menschen und mit seinen Bedürfnissen zu tun hat. Die Beschaffung von Ressourcen, die Finanzierung, die Produktion, der Konsum und alle übrigen Phasen haben unvermeidbar moralische Folgen. So hat jede wirtschaftliche Entscheidung eine moralische Konsequenz. All das bestätigt sich auch in den Sozialwissenschaften und in den Tendenzen der heutigen Wirtschaft. Vielleicht war es früher denkbar, der Wirtschaft die Schaffung des Reichtums anzuvertrauen, um dann der Politik die Aufgabe zu übertragen, diesen zu verteilen. Heute erscheint das schwieriger, da die wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht an territoriale Grenzen gebunden sind, während die Autorität der Regierungen weiter vorwiegend örtlich beschränkt ist. Darum müssen die Regeln der Gerechtigkeit von Anfang an beachtet werden, während der wirtschaftliche Prozess in Gang ist, und nicht mehr danach oder parallel dazu.“ in Ziffer 42: „Die weltweite Ausbreitung des Wohlstands darf daher nicht durch egoistische, protektionistische und von Einzelinteressen geleitete Projekte gebremst werden. Die Einbeziehung der Schwellen- und Entwicklungsländer ermöglicht heute einen besseren Umgang mit der Krise. Die zum Globalisierungsprozess gehörende Veränderung bringt große Schwierigkeiten und Gefahren mit sich, die nur dann überwunden werden können, wenn man sich der anthropologischen und ethischen Seele bewußt wird, die aus der Tiefe die Globalisierung selbst in Richtung einer solidarischen Humanisierung führt. Leider ist diese Seele oft verschüttet und wird von individualistisch und utilitaristisch geprägten ethisch-kulturellen Sichtweisen unterdrückt. Die Globalisierung ist ein vielschichtiges und polyvalentes Phänomen, das in der Verschiedenheit und in der Einheit all seiner Dimensionen – einschließlich der theologischen – erfasst werden muss. Dies wird es erlauben, die Globalisierung der Menschheit im Sinne von Beziehung, Gemeinschaft und Teilhabe zu leben und auszurichten.“

Noch Vieles wäre es wert, hier ausgebreitet zu werden – ich habe nur einige Passagen herausgesucht und wörtlich zitiert, die ganz besonders in die derzeitige politische Landschaft passen. Machen wir uns diese Grundsätze zu eigen und leisten wir unseren Beitrag dazu, dass sie in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft Gehör finden und umgesetzt werden. Nach der Bundestagswahl wird in der Bundesrepublik Deutschland viel von Neuanfang und Neuausrichtung der Politik gesprochen. Inhaltlich kann das für Christen aber nur heißen: Die Politik muss geprägt sein vom Streben nach sozialer Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Die Bundesregierung sollte sich auf die ethischen Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft besinnen, für die die katholische Soziallehre eine klare Orientierung bietet und die für die anstehenden politischen Aufgaben durchaus hilfreich ist. Weltweit hat sich unsere Regierung für einen verbindlichen Ordnungsrahmen der Finanzwirtschaft einzusetzen, der verantwortungslosem Profitstreben einen Riegel vorschiebt – das gebietet schon die Solidarität mit den Armen auf dieser Erde.

Nun noch zu zwei diözesanen und innerkirchlichen Themen.

Vor der letzten Dekanekonferenz hatte ein Dekan folgende Frage eingereicht: „Wie sieht die Diözesanleitung die Zukunft der Pfarrgemeinderäte in ihrer Zielsetzung und inhaltlichen Ausrichtung? Wir beobachten, dass die angedachte Vernetzung der einzelnen Verantwortlichen in den Pfarreien nicht mehr funktioniert. Inhaltlich qualifizierte Personen lassen sich nicht mehr oder nur eine Periode wählen (schlechtes Image des PGR, unklare Zielsetzung).“ Sicher gehen ähnliche Fragen auch Vielen von Ihnen und so manchen Pfarrgemeinderäten draußen im Bistum durch den Kopf – gerade jetzt im Vorfeld der PGR-Wahlen 2010. Da der Diözesanrat gebeten wurde sich zu dieser Frage zu äußern, möchte ich Ihnen die Kernpunkte unserer Antwort nicht vorenthalten.

•Zunächst wiesen wir darauf hin, dass durch die Bildung der Pfarreiengemeinschaften sehr viel Zeit und Kraft gebunden war. Wir sicherten zu, dass nach der Wahl die dann neu gebildeten Pfarrgemeinderäte durch Fortbildungsangebote gut unterstützt werden, und zwar durch entsprechende Angebote für einzelne Verantwortungsträger (z. B. Vorsitzende, Schriftführer, ...) oder auch für den ganzen Pfarrgemeinderat. In der Hauptabteilung Außerschulische Bildung werden schon entsprechende Angebote entwickelt bzw. fortgeschrieben.

•Wir raten dringend dazu, dass sich am Beginn der neuen Periode möglichst jeder Pfarrgemeinderat zusammen mit dem Pastoralteam und mit den anderen Pfarrgemeinderäten einer Pfarreiengemeinschaft, bzw. der Gemeinsame Pfarrgemeinderat mit den Ortsausschüssen der einzelnen Pfarreien klar umrissene, erreichbare Ziele setzt.

•Vor Ort sollte es selbstverständlich sein, dass Beschlüsse des PGR auch umgesetzt werden, dass es gar nicht erst zu Beschwerden wie, „wir können entscheiden was wir wollen, aber der Pfarrer/die Hauptamtlichen machen ja doch was sie wollen“, kommt.

•Ein Pfarrgemeinderat fühlt sich auch nur dann ernst genommen, wenn er schon in der Planungsphase von Projekten, Aktivitäten, pastoralen Vorhaben eingebunden wird. Umfassende, rechtzeitige Kommunikation unterstreicht die Wertschätzung, erhöht die Motivation und trägt zur Vermeidung von Missverständnissen und Frustrationen bei. So wäre es hilfreich und sinnvoll, wenn eine Vertreterin/ein Vertreter des PGR bei den jeweiligen Besprechungen hinzu gezogen würden.

•Auch tut schon ein einfaches „Danke schön“ für die geleistete Arbeit den Ehrenamtlichen gut, und es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass anfallende Kosten unbürokratisch ersetzt werden.

Alle sind aufgerufen, zu gelungener Kooperation beizutragen und so den Gemeinschaftssinn und die Motivation zu stärken. Denn in den größeren pastoralen Einheiten der Pfarreiengemeinschaften sind kompetente, motivierte Pfarrgemeinderäte nötiger den je.

Die Ereignisse der beiden letzten Wochen und die damit verbundene – besonders durch reißerische Headlines – nicht immer von Sachlichkeit geprägte Berichterstattung in den verschiedenen Medien machen es erforderlich, das Thema „Zölibat“ in meinem Bericht anzusprechen. Zwei Vorbemerkungen sind mir aber ein Herzensanliegen:

•Als Erstes möchte ich persönlich und für den Diözesanrat ein aufrichtiges Wort des Dankes und der Anerkennung an die vielen Priester richten, die ihren mit der Ehelosigkeit verbundenen priesterlichen Dienst treu und überzeugend leben. Ihr gelebtes Zeugnis ist ein Segen für unsere Kirche und für die Welt.

•Dann möchte ich mit den folgenden Ausführungen auf keinen Fall „Öl in eventuell noch lodernde Feuer gießen“, sondern meine persönliche Traurigkeit, Betroffenheit und Sorge formulieren – und vielleicht mit Ihnen teilen.

Schon 3 Priester unserer Diözese sind in den letzten 8 Monaten wegen der Verpflichtung zur Ehelosigkeit aus dem priesterlichen Dienst ausgeschieden: Stefan Menz im Februar, Oliver Wirthmann im März und nun Michael Sell. Ihr Ausscheiden hinterlässt eine schmerzliche Lücke in unserem Diözesanklerus: sie gehörten zu unseren jungen, dynamischen Pfarrern – 36 bzw. 37 Jahre alt, denen man die Leitung auch großer Pfarreiengemeinschaften zutrauen konnte, waren in Gemeinde und Schule engagiert und hoch geschätzt, teamfähig und gefragte Seelsorger und Männer der Kirche gerade bei den Jugendlichen und jungen Familien. Wenn Gemeinden sich von solchen Männern verabschieden müssen, ist deren Trauer und Fassungslosigkeit nachvollziehbar. Ich fühle mit diesen Gemeinden, aber auch mit Ihnen, Herr Bischof. Sie können auf Grund der weltkirchlichen Vorgaben nicht anders handeln und Ihnen wird vielfach Unverständnis entgegen gebracht und wider besseres Wissen Hartherzigkeit unterstellt. Ich denke, nicht nur solche bedauerlichen Reaktionen, sondern auch die Sorge um die Zukunft der Seelsorge in unseren Gemeinden und kategorialen Handlungsfeldern und vor allem um die Glaubwürdigkeit unserer Kirche in einer pluralen Gesellschaft gebietet, ernsthaft nicht über eine Abschaffung des Zölibats, sondern über die unumgängliche Verknüpfung von Zölibat und Zulassung zum Priestertum nachzudenken in den Ortskirchen und auch in aller Offenheit auf der Ebene der Weltkirche. In diesem Zusammenhang möchte ich einige Sätze des Textes Nr.15 „Zölibatsverpflichtung“, der im Rahmen des Dialogprojektes „Wege suchen im Gespräch“ 1996 in Zweiter Lesung vom Diözesanpastoralrat beschlossen und dem Bischof als Empfehlung übergeben wurde, in Erinnerung rufen.

In der Einleitung des Beschlusses heißt es: „Von fast 200 Gemeinden, Gruppen oder Gremien gingen Rückmeldungen zum Thema „Zölibat“ ein. Damit war „Zölibat“ das Anliegen, das von allen Eingaben am häufigsten vorgebracht wurde. Der Grundtenor war bei fast allen Stellungnahmen gleich: die Zölibatsverpflichtung für Diözesanpriester soll aufgehoben werden, so dass auch Verheirateten der Zugang zum Priesterberuf möglich wird. Auch wenn die Zölibatsfrage nur weltkirchlich geregelt werden kann, soll das Thema bei unserer Wegsuche eigens zur Sprache gebracht werden. Der Diözesanpastoralrat bekundet damit, dass er die Äußerungen und Handlungsvorschläge der Gruppen und Gemeinden ernst nimmt.“ Das Kapitel 2 „Urteilen“ wird folgendermaßen eingeleitet: „Die „Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen“ ist ein hohes Gut, das auf ein Wort Jesu selbst zurückgeht (vgl. Mt 19,12). Sie ist eine Berufung, die ein erfülltes Leben schenken kann. Zu Recht wird den Menschen, die diese Lebensform gewählt haben, Achtung und Hochschätzung entgegengebracht. Es gibt Gründe, die eine Verbindung des priesterlichen Dienstes mit der Lebensform der Ehelosigkeit angemessen erscheinen lassen:

•Zölibatäres Leben ist eine besondere, wenn auch nicht die allen anderen überlegene Möglichkeit gelebter Christusnachfolge.

•Der Zölibat kann und soll eine besondere Freiheit für den priesterlichen Dienst schenken.

•Der Zölibat kann und soll ein besonderes Zeichen dafür sein, dass alle Christen auf ihre Weise der Radikalität des Evangeliums verpflichtet, also zu einem Leben nach den evangelischen Räten (Armut, Keuschheit, Gehorsam) gerufen sind.

Hieraus lässt sich jedoch keine zwingende Verknüpfung von Priesterberufung und Berufung zur Ehelosigkeit ableiten. Weder theologische noch kirchenhistorische Gründe machen dies unbedingt erforderlich. Das Zölibatsgesetz hat seine Grundlagen in biblischen Impulsen, kann als Vorschrift jedoch auch von der Kirche geändert werden, wenn bestimmte Umstände das nahelegen.“ Der Beschluss endet mit den Sätzen: „Priesterrat, Diözesanpastoralrat und Diözesanrat werden aufgefordert, das Gespräch darüber zu suchen, wie christliche Ehelosigkeit und christliche Ehe heute menschlich und geistlich besser gelingen können. Von diesem Dialog sollen Impulse ausgehen, die den Stellenwert der christlichen Berufung zu Ehe und Ehelosigkeit neu herausstellen. Ob es weiterhin angebracht ist, die Berufung zum priesterlichen Dienst grundsätzlich mit der Forderung nach Ehelosigkeit zu verbinden, ist eine Anfrage an die Weltkirche und auf allen Ebenen sorgfältig prüfend zu bedenken. Dazu müssen Begründungen angeboten werden, die nicht hinter dem Zeugnis des Zweiten Vatikanischen Konzils und hinter der heutigen Lebenswirklichkeit zurückbleiben.“

Nicht dem Zeitgeist folgend, sondern aus Liebe zu unserer Kirche greife ich die Beschlüsse von 1996 auf und richte das dringende Ersuchen an unsere Bischöfe, das Thema „Zölibatsverpflichtung für alle Priester“ in Rom neu auf die Agenda zu bringen – auch wenn ich mir sicher bin, dass damit nicht alle Probleme gelöst werden, sondern neue entstehen werden. Ich schließe mich aber auch der Forderung an, unermüdlich nach Wegen zu suchen, „wie christliche Ehelosigkeit und christliche Ehe heute menschlich und geistlich besser gelingen können“. Und da dieses Gelingen die Grenzen menschlicher Machbarkeit überschreitet, müssen wir als einzelne Christen und als christliche Gemeinde die Anliegen von gelebtem Glauben, missionarischem Zeugnis, persönlicher Berufung, Ehe und Ehelosigkeit intensiv mit in unser Gebet nehmen.