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Einfluss der Ortskirche sehr bedeutsam

Offizial Domkapitular Dr. Stefan Rambacher spricht im Würzburger katholischen Sonntagsblatt über das Verfahren bei der Ernennung eines Weihbischofs

Würzburg (POW) Als sehr bedeutsam hat der Offizial der Diözese Würzburg, Domkapitular Dr. Stefan Rambacher, den Einfluss der Ortkirche auf die Ernennung eines Weihbischofs bezeichnet. „Auch wenn der Papst theoretisch bei seiner Ernennung frei ist, dürfte es in der Praxis kaum vorkommen, dass er einen Weihbischof ernennt, der nicht auf der Vorschlagsliste des Diözesanbischofs stand“, sagte Rambacher in einem Interview in der aktuellen Ausgabe des Würzburger katholischen Sonntagsblattes vom 1. Juni mit Blick auf rechtliche Fragen zur Ernennung eines Weihbischofs. Im Bistum Würzburg wartet man seit der altersbedingten Emeritierung von Weihbischof Helmut Bauer (75) am 18. März 2008 auf einen Nachfolger.

Für die Ernennung eines Weihbischofs gebe es keine besonderen Regelungen in den deutschen Konkordaten, hier würden die Bestimmungen des universalen Kirchenrechts gelten, führte Rambacher aus. „Danach werden die Bischöfe letztlich vom Papst ernannt. Bei einem Weihbischof erfolgt die Ernennung auf Vorschlag des Diözesanbischofs, der dem Apostolischen Stuhl eine Liste von wenigstens drei Kandidaten vorlegt.“ Im Hinblick auf die Erstellung seiner Liste sei der Diözesanbischof zwar nicht rechtlich verpflichtet, andere Personen um Rat zu fragen. Es sei jedoch davon auszugehen, dass dies im angemessenen Umfang geschehe, erläuterte der Offizial. Die Schaltstelle zwischen der Diözese und Rom sei der Apostolische Nuntius als Vertreter des Papstes im jeweiligen Land. Der Apostolische Nuntius befrage eine Reihe von Personen, Priester wie Laien, nach ihrer Meinung über die Eignung der benannten Kandidaten. Auf dieser Grundlage übermittle der Nuntius sein Votum der zuständigen Kongregation in Rom. Deren Mitglieder unterbreiteten nach Bewertung der vorgelegten Vorschläge dem Papst ihr Votum für die Ernennung.

Als Voraussetzungen für das Amt des Weihbischofs nannte Rambacher eine entsprechende Erfahrung und Bewährung im priesterlichen Dienst sowie einen guten Ruf in der Öffentlichkeit. Ein Weihbischof müsse bewandert sein in der Heiligen Schrift und in Fragen der Theologie. Er solle sich auszeichnen durch einen gefestigten Glauben in Treue zur kirchlichen Lehre, durch echte Frömmigkeit und Spiritualität. Auch müsse er gezeigt haben, dass er Einsatz und Kompetenz für die Seelsorge und den Dienst der Verkündigung mitbringe. „Darüber hinaus zählen menschliche Qualitäten wie Lebensweise und Klugheit und andere Tugenden, wozu sicher auch Dialogfähigkeit und Kooperationsbereitschaft gehören.“

(2308/0696; E-Mail voraus)

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