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„Hartz IV gründlich überprüfen“

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung begrüßt Urteil der Verfassungsrichter – Forderung nach realitätsgerechten Regelsätzen beim Arbeitslosengeld II

Würzburg (POW) Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in der Diözese Würzburg hat die vom Bundesverfassungsgericht verfügten Änderungen bei der Hartz-IV-Gesetzgebung der Bundesregierung befürwortet. Die Entscheidung des Gerichts sei von der Politik „zu einer gründlichen Überprüfung des Hartz-IV-Regelwerks und seiner Wirkungen zu nutzen“, heißt es in einer Stellungnahme des Diözesanverbandes. Bisher hätte der Gesetzgeber zu wenig gegen die Ausgrenzung von „Hartz-IV-Kindern“ gegenüber ihren Altersgenossen unternommen.

Die Verfassungsrichter würden mit ihrem Urteil deutlich machen, dass die derzeitige Hartz IV-Regelung an der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen vorbeigehe. Laut KAB wären Kinder bei der Berechnung des Regelsatzes bisher wie „kleine Erwachsene“ behandelt worden. „Das führt zu der grotesken Situation, dass einem Kleinkind rechnerisch 11,90 Euro im Monat für Tabakwaren und alkoholische Getränke zur Verfügung stehen, nicht aber die Ausgaben für Windeln.“ Zudem sei die Ernährung der Kinder mit „3,94 Euro für drei Mahlzeiten am Tag“ nur unzureichend berechnet. „Dass Bildungsausgaben erst gar nicht bei der Festlegung der Regelsätze berücksichtigt wurden, ist ein Skandal“, betont die KAB.

Einkommensschwachen Familien müssten aus Gründen der Chancengleichheit günstige oder kostenfreie Angebote im Bereich Bildung, Kultur und Sport offen stehen. „Aufgrund der Finanzkrise und leerer Kassen in Kommunen und Landkreisen ist jedoch zu befürchten, dass Städte und Gemeinden nicht nur höhere Nutzungsgebühren erheben, sondern Schwimmbäder, Bibliotheken und Sportstätten für immer schließen“, mahnt der KAB an.

Deshalb müssten bei der zukünftigen Gesetzgebung realitätsgerechte Regelsätze beim Arbeitslosengeld und „menschenwürdige Arbeitsplätze“ geschaffen werden, damit sowohl Arbeitslose als auch Erwerbstätige mit ihren Familien davon leben könnten, heißt es in dem Papier der KAB.

(0710/0237; E-Mail voraus)