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Hörgeschädigten Mitfeier der Gottesdienste ermöglichen

Würzburg (POW) Hörgeschädigte sollen gleichberechtigt Gottesdienste mitfeiern können. Bei der Herbstkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Hörgeschädigtenseelsorger in Bayern sprachen sich die Teilnehmer in Würzburg dafür aus, Barrieren des Schwerhörens oder Schlechtverstehens abzubauen, die sich betroffenen Menschen auch in den Pfarreien in den Weg stellten. So gehöre es zum Beispiel zur Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe hörgeschädigter Menschen an kirchlichen Veranstaltungen und Gottesdiensten, dass Gehörlose – auf Antrag – ein Gebärdendolmetscher gestellt werde. Genauso wichtig und notwendig ist es nach Auffassung der Hörgeschädigtenseelsorger, dass Gotteshäuser mit Induktionsschleifen nach DIN-Norm ausgestattet werden. Nur so könnten Hörgeräteträger verständlich das Wort Gottes hören. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt des Treffens war außerdem die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung in den Diözesen, die in Deutschland inzwischen nationales Recht geworden ist. In Würzburg wird seit geraumer Zeit jeweils am ersten Sonntag im Monat um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche Stift Haug ein integrativer Gottesdienst für Hörende und Menschen mit Hörschädigung gefeiert. Das Gotteshaus in der Bahnhofstraße ist in bestimmten Bankreihen mit einer Induktionsschleife ausgestattet. Zum besseren Verstehen werden zusätzlich alle Texte des Gottesdienstes auf eine große Leinwand zum Mitlesen projiziert. Für Gehörlose steht eine Gebärdendolmetscherin zur Verfügung. Gottesdienste, in denen auf diese Weise die Barriere des akustischen Nichtverstehens abgebaut ist, gibt es derzeit regelmäßig auch in Sankt Gertrud in Aschaffenburg, in Mariä Himmelfahrt in Bad Neustadt und in Sankt Anton und Maria Hilf in Schweinfurt.

(4610/1433; E-Mail voraus)

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