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Kinderarmut mehr als ökonomischer Mangel

Würzburger Diözesan-Caritasverband begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz IV

Würzburg (POW) Der Caritasverband für die Diözese Würzburg hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV begrüßt, wonach die Festsetzung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht genügen. Die Caritas sehe sich dadurch bestätigt, denn „wir fordern seit langem eine bedarfsgerechte und eigenständig errechnete Kindergrundsicherung“, kommentierte Caritasdirektor Martin Pfriem den Karlsruher Richterspruch. Besonders erfreulich seien die klaren Aussagen zu den Kinderregelsätzen. Der spezifische kindliche Bedarf zum Beispiel für Windeln, Kleidung, Schulmaterialien, außerschulischen Bildungsangeboten wie Nachhilfe bis hin zu Sport und Freizeit sei bisher nicht ermittelt und nicht berücksichtigt worden. Das müsse sich nach dem Spruch der Karlsruher Richter ändern.

Die Berechnungsgrundlagen für die Regelleistungen müssten vom Gesetzgeber bis zum Jahresende in sachgerechter und nachvollziehbarer Weise neu geregelt werden, betonte der Caritasverband. Bislang würden die Sätze für Kinder prozentual aus dem Satz für einen alleinlebenden Erwachsenen abgeleitet. Das Gericht habe klargestellt, dass zu einem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sowohl die Sicherung der physischen Existenz als auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gehörten. Nach Auffassung des Würzburger Caritasdirektors spiegelt das die Erfahrung aus der täglichen Arbeit der Caritas wider: „Als Caritas erleben wir täglich in unseren Diensten, dass sich Armut von Familien und Kindern als ökonomischer Mangel zeigt. Immer mehr Familien fragen Angebote von Tafeln, Kleiderkammern und Möbellagern nach.“ Dazu zähle auch, dass zu Beginn des Schuljahres verstärkt die Frage nach finanzieller Unterstützung für Lernmittel, Schulbücher und Hefte gestellt werde. Viele Orts-Caritasverbände helfen in diesen Fällen mit eigens eingerichteten Hilfefonds oder – wie der Diözesan-Caritasverband – mit der Caritasstiftung.

Laut Pfriem geht Kinderarmut allerdings über den ökonomischen Mangel weit hinaus. Kinderarmut zeige sich als Mangel an Bildung und Teilhabe, als Mangel an Gesundheit und als Mangel an gesellschaftlicher Zugehörigkeit und Anerkennung. „Das alles gehört zu einem würdigen Leben. Aber das darf nicht den Anspruch auf eine gesicherte materielle Existenz relativieren“, betonte der Caritasdirektor. Diese Basis müsse sozialstaatlich garantiert sein. „Wir sehen uns mit dieser Position nun durch das Bundesverfassungsgericht deutlich unterstützt“, sagte Pfriem.

Neben einem eigenständig errechneten Kinderregelsatz fordert die Caritas den Ausbau von befähigenden Sachleistungen. Hierzu gehören Leistungen der Länder und Kommunen, wie zum Beispiel Hilfen zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern, kostengünstiges Mittagessen in der Ganztagesschule, schulische Nachhilfe und Sprachförderung, die kostenlose Mitgliedschaft in Musik- und Sportvereinen sowie freier Eintritt in Schwimmbädern, Theatern, Museen und Zoos.

(0710/0219; E-Mail voraus)

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