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Kurzfristig in Würzburg demonstriert

Asyl-Arbeitskreis der Katholischen Hochschulgemeinde Würzburg organisiert Protestzug gegen Lebensbedingungen in bayerischen Sammelunterkünften

Würzburg (POW) Rund 200 Menschen, darunter Flüchtlinge aus der Würzburger Asylunterkunft, haben am Samstag, 13. Juni, in der Würzburger Innenstadt gegen untragbare Lebensbedingungen in bayerischen Sammelunterkünften demonstriert. Der Asyl-Arbeitskreis der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG) Würzburg und Flüchtlinge entschieden sich kurzfristig für die Demonstration, nachdem die Ausländerbehörde den Würzburger Asylbewerbern die nötige Erlaubnis zum Verlassen ihres Aufenthaltsbereichs verweigert hatte und diese somit nicht an den „Aktionstagen zur Abschaffung des Lagerzwangs“ des bayerischen Flüchtlingsrates in München teilnehmen konnten.

Mit Spruchbändern wie „Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit statt Residenzpflicht und Lagerzwang“ machten die Demonstranten auf die Missstände in der Asylpolitik aufmerksam. Sie prangerten die zermürbenden Bedingungen der Asylverfahren an und forderten die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Achtung der Menschenwürde. Der Asyl-Arbeitskreis der KHG ist nach eigenen Angaben kein politischer Akteur im üblichen Sinne, sondern ein kleiner karitativ tätiger Kreis von Studierenden. In diesem Rahmen hatte er – dem Wunsch der Asylsuchenden entsprechend – zu Anfang lediglich eine Begleitung der Asylbewerber von Würzburg nach München und zurück geplant. Da dies seiner Meinung nach ungerechterweise nicht möglich war, entstand spontan die Idee einer Demonstration in Würzburg. Weitere Brisanz ergibt sich vor dem Hintergrund, dass am 18. Juni eine Debatte im bayerischen Landtag zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes geplant ist.

Zu den vom bayerischen Flüchtlingsrat organisierten Aktionstagen vom 11. bis 14. Juni wollten Flüchtlinge aus ganz Bayern nach München anreisen. Für die Großdemonstration am 13. Juni im Rahmen dieser Aktionstage beantragten Asylbewerber aus Würzburg eine Befreiung von der Residenzpflicht, bekamen diese aber nicht. In kurzer Zeit stellte sich laut bayerischem Flüchtlingsrat heraus, dass die Zentrale Rückführungsstelle Nordbayern die Ausländerbehörde dazu angewiesen hatte, den Asylbewerbern die Erlaubnis zu verweigern. Davon betroffen seien Flüchtlinge aus der Oberpfalz sowie aus Ober-, Mittel- und Unterfranken gewesen. Asylbewerber unterliegen je nach Aufenthaltsstatus einer Aufenthaltsbeschränkung. Die Verletzung dieser so genannten „Residenzpflicht“ führt zu Strafen, die von Bußgeldern über Geldstrafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe reichen können. Auffällig ist nach Angaben der KHG, dass hiermit genau die Behörden, gegen die sich die Proteste richten, quasi die Teilnahme daran untersagt haben.

(2509/0714; E-Mail voraus)

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