Würzburg (POW) Erfreut haben Vertreter der Diözese Würzburg am Dienstag, 1. Dezember, auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz reagiert. „Natürlich ist die religiöse Betätigung eine Entscheidung des Einzelnen“, sagte Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand. Jedoch müssten dafür auch passende Rahmenbedingungen geschaffen werden: „Der Sonntagsschutz gehört elementar dazu.“ Diözesanratsvorsitzender Karl-Peter Büttner erklärte: „Zum Schutz der Familie und der Sonntagskultur ist eine solche Regelung dringend nötig. Das Leben der Menschen darf nicht einfach den Zwängen der Wirtschaft unterworfen werden.“
Betriebsseelsorger Diakon Peter Hartlaub hob hervor, dass die Entscheidung der Verfassungsrichter deutlich gemacht habe, dass Sonn- und Feiertage Zeiten der Arbeitsruhe sein sollen, „und das auch regelmäßig“. Außerdem gebe es ausdrücklich Jahreszeiten, in denen dieses Bedürfnis besonders geschützt werden solle. „Klar ist: Das Interesse der Kunden am Konsum allein genügt nicht für verkaufsoffene Sonntage. Dieser Hinweis wird uns in der Auseinandersetzung um verkaufsoffene Sonntage helfen“, betonte Hartlaub.
Diözesansekretär Klaus Köhler begrüßte im Namen der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) die Entscheidung, insbesondere dass die Richter festgestellt haben, dass der freie Sonntag ein Grundrecht sei. „Hier wurde ein gemeinschaftlicher Ruhetag als ‚Zeitanker‘ festgeschrieben, auf den jeder Mensch ein einklagbares Recht hat“, erklärte Köhler.
Die evangelische und katholische Kirche in Deutschland begrüßten ebenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und des Erzbistums Berlin in entscheidenden Fragen für zulässig erklärt und ihr stattgegeben hat, zeigten sich die Kirchenvertreter in Karlsruhe erfreut und erleichtert. Der Erzbischof von Berlin, Kardinal Georg Sterzinsky, und der Bischof von Berlin-Brandenburg, Dr. Markus Dröge, sagten: „Das Urteil stärkt die christlich geprägte Feiertagskultur in unserem Land und stärkt den Schutz des Sonntags, der in unserer Verfassung garantiert ist. Das Urteil ist ein Gewinn für die Lebensqualität. Der Rhythmus von Arbeit und Freizeit ist wichtig für die Gesellschaft und jeden einzelnen Menschen.“
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