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Mit Namen und christlichem Symbol

Bischof Dr. Friedhelm Hofmann gibt Handreichung zum Thema Friedwälder und Ruheforste heraus – Klare Abgrenzung zu pantheistischen Vorstellungen

Würzburg (POW) Eine Handreichung zum Thema Friedwälder und Ruheforste im Bistum Würzburg hat Bischof Dr. Friedhelm Hofmann an alle Seelsorger im Bistum Würzburg herausgegeben. „Mit großer Sorgfalt beobachten wir die Bestrebungen, an unterschiedlichen Orten und mit unterschiedlichen Intentionen Urnenbegräbnisfelder in freier Natur, so genannte ‚Friedwälder’ oder ‚Ruheforste’ innerhalb der Würzburger Diözesangrenzen entstehen zu lassen“, schreibt der Bischof.

Ausdrücklich betont die Handreichung, die Diözese Würzburg könne keine kirchliche Bestattung in einem Friedwald erlauben, wo von den Betreibern die Rückkehr des menschlichen Lebens in den Kreislauf der Natur, pantheistische Vorstellungen oder das Verschwinden des Lebens in die Anonymität ideologisch verkündet werden. „Selbst bei ideologie- und weltanschauungsfreien Friedwäldern und Ruheforsten findet eine katholisch-kirchliche Segnung einer solchen Grünfläche nicht statt, weil auch hier nichtkirchliche Bestattungen nach pantheistischen Vorstellungen möglich und wahrscheinlich sind“, betont Bischof Hofmann. Einzelne Gräber könnten aber gesegnet werden.

Es gelte allerdings, die Sorge vieler älterer Menschen ernst zu nehmen, die die spätere Grabpflege fürchteten, da die Angehörigen nicht vor Ort seien. Auch gebe es Christen, die sich vor hohen Begräbniskosten scheuten. Damit ein kirchliches Begräbnis auf solchen Urnenfeldern möglich sei, müsse unter anderem eine dauerhafte Kennzeichnung der Grabstätte mit Namen und christlichem Symbol möglich und darüber hinaus sichergestellt sein, dass der Verstorbene keine pantheistischen Vorstellungen mit der Begräbnisfeier verbinden will.

Die Asche müsse an einem konkreten Begräbnisort in die Erde versenkt werden und könne nicht über die Wiese verstreut werden. „Zuständig für Requiem, Aussegnung und gegebenenfalls eine kirchliche Gestaltung der Urnenbeisetzung auf dem Friedwald oder Ruheforst ist grundsätzlich der Heimatpfarrer des Verstorbenen, nicht der Pfarrer, auf dessen Pfarrgebiet der Begräbnisort ausgewiesen ist.“

Hinweis: Der Wortlaut der Handreichung findet sich im Internet unter www.bistum-wuerzburg.de.

(0308/0067; E-Mail voraus)

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