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Neu ist die pauschale Abgeltung

Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen betrifft auch die Kirchensteuer – Stichtag 1. Januar 2009

Würzburg (POW) Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wird die Besteuerung von Kapitalerträgen neu geordnet und sowohl für den Steuerbürger als auch für die Finanzverwaltung vereinheitlicht und vereinfacht. Bisher wurden Kapitalerträge unterschiedlich besteuert. „Durch die Einführung der so genannten Abgeltungsteuer werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ab 1. Januar 2009 steuerlich gleich behandelt“, erklärt Dr. Adolf Bauer, Finanzdirektor des Bistums Würzburg. Ab diesem Zeitpunkt wird auf Kapitalerträge eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent statt bisher bis zu 45 Prozent erhoben. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die einbehaltene Kapitalertragssteuer.

Soweit Steuerpflichtige einer Religionsgemeinschaft angehören, wird auf die 25-prozentige Kapitalertragssteuer noch die Kirchensteuer einbehalten – in Höhe von 8 Prozent. „Die steuermindernde Wirkung des Sonderausgabenabzugs für die Kirchensteuer wird jedoch mit berücksichtigt“, sagt Bauer. Die Besteuerung von Kapitalerträgen sei an sich nicht neu, da bisher die Kapitalerträge in der Regel in der jeweiligen Einkommensteuererklärung angegeben und der Besteuerung unterworfen werden mussten, betont der Finanzdirektor. „Neu ist jedoch die pauschale Abgeltung der Steuerpflicht. “

Der Steuerbürger, der bei einer Bank oder bei anderen Institutionen Kapitalerträge erzielt, wird demnächst von diesen Einrichtungen angeschrieben werden. Er erhält ein Antragsformular auf Einbehalt der Kirchensteuer und allgemeine Hinweise zu dem Antrag. „Damit die Kirchenmitglieder auch weiterhin entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und unabhängig von der Art ihrer Einkünfte die Finanzierung der vielfältigen kirchlichen Arbeit mittragen, bitten wir unsere Gläubigen darum, in den bei der Bank einzureichenden Formularen Angaben über ihre Konfessionszugehörigkeit zu machen, damit die Banken die Kirchensteuer direkt als Zuschlag auf die Abgeltungssteuer einbehalten und an die Kirche abführen können“, sagt Bauer.

Hat eine Person bei verschiedenen Banken Konten, müssen die Formulare bei allen kontoführenden Instituten eingereicht werden. Diese Regelung gilt für die Jahre 2009 und 2010. „Soweit die steuerpflichtigen Kirchenmitglieder diesen pauschalen Abgeltungsweg nicht wünschen, zum Beispiel weil ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, haben sie wie bisher die Kapitalerträge in ihrer individuellen Steuererklärung anzugeben. Die Finanzverwaltung wird dann im Veranlagungsverfahren die Kapitalerträge in die Bemessungsgrundlagen für die Kirchensteuer einbeziehen und das Kirchensteueramt die Kirchensteuer hierauf festsetzen“, erläutert Oskar Hehn, der Leiter des Katholischen Kirchensteueramtes der Diözese Würzburg. Die bisherigen Möglichkeiten der Steuerfreistellung von Kapitalerträgen bleiben erhalten – wie der Sparerpauschbetrag oder die Nichtveranlagungs-Bescheinigung.

Für Fragen rund um das Thema Abgeltungssteuer steht das Katholische Kirchensteueramt der Diözese Würzburg, Telefon 0931/386305, als Ansprechpartner bereit.

(4208/1223; E-Mail voraus)

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