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Papst nimmt Rücktrittsgesuch von Weihbischof Helmut Bauer an

Bischof Dr. Friedhelm Hofmann dankt Weihbischof Bauer und nennt ihn „einen großen Helfer in allen Belangen des Bistums“ – Weihbischof nimmt bisherige diözesanen Ämter bis zur Amtsübernahme eines neuen Weihbischofs wahr

Rom/Würzburg (POW) Papst Benedikt XVI. hat den altersbedingten Amtsverzicht von Weihbischof Helmut Bauer (75) angenommen. Das teilte der Vatikan am Dienstag, 18. März, mit. Weihbischof Bauer, der an diesem Tag seinen 75. Geburtstag begeht, hatte gemäß dem Kirchenrecht zuvor sein Rücktrittsgesuch eingereicht. In einer ersten Reaktion zeigte sich Weihbischof Bauer sehr dankbar, dass Papst Benedikt XVI. das Rücktrittsgesuch angenommen habe. „Ich werde weiter mit ganzer Kraft Bischof Dr. Friedhelm Hofmann und der Diözese Würzburg hilfreich zur Seite stehen.“

Bischof Dr. Friedhelm Hofmann dankte Weihbischof Bauer für das segensreiche Wirken im Bistum Würzburg: „Voller Dankbarkeit schauen wir auf das über 50-jährige priesterliche und fast 20-jährige bischöfliche Wirken Helmut Bauers in unserer Diözese Würzburg zurück. Die offene, freundliche, dem Menschen zugeneigte Art und die tiefe eucharistisch verwurzelte Spiritualität lassen ihn, den Musikliebhaber, leutselig auf die Menschen zugehen“, sagte Bischof Hofmann in einer ersten Stellungnahme. Ihm sei Weihbischof Bauer ein großer Helfer in allen Belangen des Bistums. „Dafür sage ich ihm ein herzliches Vergelt’s Gott!“

Weihbischof Bauer werde zwar von den überdiözesanen Verpflichtungen befreit, nehme aber im Bistum Würzburg bis zur Amtsübernahme eines neuen Weihbischofs im Auftrag des Bischofs alle bisherigen Ämter wahr. „Möge Weihbischof Helmut, dem wir am Ostermontagnachmittag, 24. März, feierlich danken wollen, noch viele Jahre weiter so frisch und fröhlich schaffen dürfen.“

Gemäß Kirchenrecht ernennt der Papst die Weihbischöfe frei. Der Bischof kann ihm hierzu Vorschläge unterbreiten. Im Kirchenrecht der lateinischen Kirche steht hierzu: „Wenn die pastoralen Erfordernisse einer Diözese es anraten, können auf Ersuchen des Diözesanbischofs ein oder mehrere Auxiliarbischöfe (Weihbischöfe) ernannt werden; ein Auxiliarbischof besitzt nicht das Recht der Nachfolge.“ Ein Weihbischof unterstützt den Ortsbischof. In der Regel weist ihm der Bischof bestimmte Aufgabenbereiche zu, etwa besondere Felder der Seelsorge. Ein Weihbischof trägt die bischöflichen Insignien wie Ring, Hirtenstab und Mitra. Jeder Weihbischof ist Titularbischof einer untergegangenen Diözese. In Deutschland sind Weihbischöfe ordentliche stimmberechtigte Mitglieder der Bischofskonferenz.

(1208/0400; E-Mail voraus)

Hinweis für Redaktionen: Fotos und weitere Informationen zu Weihbischof Bauer abrufbar im Internet