Würzburg (POW) Angesichts der bevorstehenden Landtagswahl in Bayern hat der Familienbund der Katholiken in der Diözese Würzburg (FDK) 60 unterfränkische Direktkandidaten um Antworten auf Fragen zu drei familienpolitischen Themen gebeten. 19 Kandidaten aus den zehn Stimmkreisen antworteten, zwei weitere machten in einem Gespräch mit dem FDK ihr familienpolitisches Engagement deutlich. Die Antworten finden sich im Internet unter www.familienbund-wuerzburg.de.
„Der Familienbund der Katholiken hofft sehr, dass die Position der Kandidaten in Sachen Familienpolitik ein wichtiges Kriterium für die Wahlentscheidung der Wählerinnen und Wähler sein wird“, äußert FDK-Vorsitzender Michael Kroschewski mit Blick auf die Frageaktion. Die Antworten sollten einen kurzen Einblick in das familienpolitische Denken der Kandidaten geben. Zusammen mit den Jugendverbänden im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Kolping Mainfranken und der Katholischen Landvolkbewegung (KLB) will der Familienbund mit der Aktion Familienthemen in die politische Diskussion bringen und Familien in Unterfranken mit Argumenten für ihre Wahlentscheidung versorgen.
Geantwortet haben vor allem die Direktkandidaten der kleineren Parteien. An der Spitze liegt die ÖDP mit Antworten von sechs Kandidaten aus den zehn Stimmkreisen, gefolgt von der Partei „Die Linke“ mit fünf Antwortschreiben. Vier Direktkandidaten von Bündnis 90/Die Grünen stellten sich ebenso den Fragen wie zwei Kandidaten der FDP. Von den CSU- und SPD-Direktkandidaten antwortete jeweils einer von zehn angeschriebenen, wobei weitere zwei CSU-Kandidaten das Gespräch mit dem Familienbund suchten und ihr Engagement in der Familienpolitik unterstrichen. Nicht angeschrieben werden konnten die Direktkandidaten der Freien Wähler, da diese dem Familienbund weder Namen noch Adressen zusandten.
Gefragt wurde gezielt nach politischen Maßnahmen, um Familien die zentralen Ressourcen Infrastruktur, Geld und Zeit zur Verfügung zu stellen. Weiter ging es um das richtige Verhältnis von innerfamiliärer Erziehung und außerfamiliärer Unterstützung. Beim Thema „Wahlfreiheit für Familien“ erläutern die Kandidaten, was dies für sie bedeutet und welche Mittel sie sehen, die Wahlfreiheit zu stärken. Im Bereich Bildung ging es schließlich um die Frage, wie man Eltern unterstützen kann, die sich unter einem „hohen Bildungsdruck“ sehen, und wie die Kandidaten zu Studiengebühren stehen.
Das Kernanliegen des Familienbunds ist eine Politik, die die gesellschaftlichen und sozialen Leistungen der Familien angemessen honoriert und die Wertschätzung für Familien und Kinder ausdrückt. Konkret tritt der FDK ein für einen gerechten Familienleistungsausgleich, ein zukunftsfähiges Rentenmodell, ein „Wahlrecht für alle“, eine ehrliche Wahlfreiheit der Eltern bei ihrem Lebensentwurf, eine bessere Familienbildung und für den Erhalt des Sonntags als Tages der Familien.
Für den Familienbund ist zum Beispiel eine Aufstockung des Kindergelds dringend erforderlich, da die Lebenshaltungskosten seit der letzten Kindergelderhöhung 2002 um circa 13 Prozent gestiegen sind. Die Erhöhung müsse auch für Eltern mit einem oder zwei Kindern die gestiegenen Kosten auffangen. Im Sinne des „Vorranges Familie“ könne dann den weiteren Kindern ein deutlich höheres Kindergeld zugebilligt werden. Zum Thema „Wahlrecht für alle“ betont FDK-Vorsitzender Kroschewski, Kinder benötigten im politischen Prozess eine Stimme, damit sie bei Entscheidungen berücksichtigt würden. „Aus welchem Grund sollten trotz der Grundgesetz-Forderung nach Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl 17 Prozent der Bevölkerung allein aufgrund ihres Alters von der Wahl ausgeschlossen werden? „Oder wird etwa künftig auch im Alter, beispielsweise ab 75 oder bei Eintritt der Demenz, das Wahlrecht entzogen werden? Sicher nicht. Und genauso darf man es Kindern nicht entziehen.“ Man könne beispielsweise regeln, dass jedes Kind ab dem Moment wählen dürfe, da es sich selbst beim Standesamt in ein Wählerverzeichnis habe eintragen lassen. Vorher könne das Wahlrecht treuhänderisch durch die Eltern ausgeübt werden.
Wahlfreiheit bedeutet aus Sicht des FDK, dass gemäß dem Grundsatz der Subsidiarität den Familien die Möglichkeit eingeräumt wird, selber diejenigen Erziehungsleistungen in Anspruch zu nehmen, die ihnen entsprechen. „Und damit Familien dies können, brauchen sie Ausgleichsleistungen für ihren erhöhten Einsatz für gesellschaftliche Belange – von der Erziehung künftiger Rentenzahler bis zur Pflege der älteren Generation“, fordert der FDK-Vorsitzende.
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