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SkF warnt Hartz-IV-Bezieher vor Einschnitten beim Elterngeld

Würzburg (POW) Eltern, die Sozialleistungen beziehen, wird das Elterngeld in Höhe von monatlich bis zu 300 Euro ab dem 1. Januar 2011 auf das Einkommen angerechnet. Besonders betroffen von der Gesetzesänderung sind Eltern im Hartz-IV-Bezug. Darauf weist die Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) Würzburg hin. Die Neuregelung gilt nicht für Eltern, die vor dem Bezug des Elterngeldes eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Doppelt betroffen von der Neuregelung sind allerdings diejenigen, die die sogenannte Verlängerungsoption mit halben Raten bei doppelter Laufzeit gewählt haben. Alle Auszahlungen werden nach dem 31. Dezember 2010 aufgrund dieser geplanten Änderung als Einkommen angerechnet und führen zu einer Leistungskürzung. Solchen Eltern rät der SkF, ihre Verlängerungsoptionen umgehend zu widerrufen. Die Elterngeldstelle zahlt dann das bisher nicht ausbezahlte Elterngeld in einem Betrag nach. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Arbeitsgemeinschaften für Arbeit und Grundsicherung Anfang November angewiesen, Nachzahlungsbeträge, die bis zum 31. Dezember 2010 auf dem Konto der Eltern eingehen, nicht als Einkommen anzurechnen. Je nach Geburtsdatum des Kindes kann sich dieser Betrag auf bis zu 1800 Euro belaufen. „Es lohnt sich für die betroffenen Eltern, sich baldmöglichst mit ihrer Elterngeldstelle in Verbindung zu setzen“, erklärte Anna Elisabeth Thieser von der Katholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen des SkF. Auch die Elterngeldstellen planen nach Thiesers Angaben in Kürze, die Eltern auf den Sachverhalt hinzuweisen. Ein Musterbrief kann beim Widerruf helfen. Für Rückfragen steht die Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen, Ludwigstraße 29, 97070 Würzburg, Telefon 0931/13811, zur Verfügung. Weitere Informationen im Internet unter www.schwanger.skf-wue.de.  

(4610/1447; E-Mail voraus)

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