Tiere hätten im Christentum über Jahrhunderte hinweg keinen besonderen moralischen Stellenwert besessen, räumt der junge Wissenschaftler selbstkritisch ein. Allzu lange hätte das Christentum den Menschen ein nahezu uneingeschränktes Verfügungsrecht über das Tier wie über die Natur insgesamt zugebilligt. Seit einiger Zeit aber gälten auch für die Moraltheologie „insbesondere empfindungsfähige Tiere um ihrer selbst willen als schützenswert. Ihre grundlegenden Bedürfnisse wie etwa das Freisein von Schmerzen und Leiden stellen ein eigenständiges und hochrangiges Schutzgut dar.“ Folglich habe die Wahrung solcher fundamentaler tierischer Bedürfnisse „Vorrang vor der Befriedigung niederrangiger menschlicher Interessen wie zum Beispiel Profitdenken und Konkurrenzkampf auf Seiten der Produzenten oder dem Verlangen vieler Verbraucher nach möglichst billigen Lebensmitteln“.
Folglich müsse jedwedes Quälen oder Misshandeln von Tieren unterbleiben; dazu zählt Brandecker auch ein Vernachlässigen betreuungsbedürftiger Tiere. Tierversuche seien „nur dann gerechtfertigt, wenn sie sich tatsächlich als unerlässlich erweisen, um Erkenntnisse zur Bekämpfung schwerer Krankheiten und Leiden bei Menschen sowie bei anderen Tieren zu gewinnen“. Konsumenten müssten bereit sein, für Fleisch von Tieren aus artgerechter Tierhaltung einen angemessenen, also höheren Peis zu zahlen.
Vorbildlich handele hier die Benediktinerabtei Plankstetten (Oberpfalz), die am 4. Oktober 2006 als erste kirchliche Einrichtung in Bayern von der Tierschutzstiftung „Vier Pfoten“ für das Engagement um artgerechte Tierhaltung und für die ausschließliche Verwendung von Fleisch aus artgerechter Tierhaltung in der Klosterküche mit der Tierschutz-Kochmütze ausgezeichnet wird.
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